Seit dem 1. Januar gibt es eine Verordnungsanpassung bei den Direktzahlungen betreffend Führen des Feldkalenders. Bei der Dokumentation muss neu nicht nur der Pflanzenschutzmittelname, sondern auch die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels vermerkt werden, die sogenannte W-Nummer.
Bei Tipp- oder Abschreibfehlern wird dieses Jahr noch ein Auge zugedrückt. Ab dem Jahr 2022 werden fehlerhafte Zahlen und Ziffern mit Fr. 200.- gebüsst.
Führe den Feldkalender mit barto. Die Zulassungsnummer wird in der Pflanzenschutzmittelauswahl, beim Arbeitsvorgang und auf der Schlagkartei automatisch aufgeführt.